Finden Sie hier die ausführlichen Informationen zu den Themen gültige bzw. nicht gültige Fahrausweise auf dem Busnetz, Velotransport, Fahrausweiskontrollen in den Kursbussen und der Umgang bei einem Aboverlust.
Die Mitnahme eines Velos in den STI-Kursbussen ist beschränkt möglich. Bikern steht an gewissen Tagen ein exklusiver Bike-Shuttle zur Verfügung oder sie können für die Kursbusse der Linien 31 und 32 einen Platz für ihr Bike reservieren. Weitere Angaben finden Sie direkt auf unserer Webseite.
In den Bussen gilt das Prinzip der Selbstkontrolle. Somit sind Sie dafür verantwortlich, dass Sie vor der Abfahrt im Besitz eines gültigen Fahrausweises sind. Besitzen Sie keinen gültigen Fahrausweis, wird dieser Vorfall zentral registriert und Sie zahlen einen Zuschlag. Seit dem 01.02.2019 sind die Gebühren schweizweit einheitlich angesetzt:
Anzahl Schwarzfahren | Kosten |
---|---|
1 x | CHF 100.00 |
2 x | CHF 140.00 |
3 x | CHF 170.00 |
Weitere Informationen rund um das Thema Fahrausweiskontrolle finden Sie unter ticketcontrol.ch.
Elektronische Tickets (E-Tickets) und das Automatische Ticketing (AT) werden immer beliebter. Sie machen bereits die Mehrheit aller verkauften Fahrausweise im öffentlichen Verkehr (öV) der Schweiz aus. Sie berechtigen genauso zu einer Fahrt mit dem öV wie die herkömmlichen Papiertickets. Allerdings unterscheiden sich E-Tickets und das Automatische Ticketing in gewissen Punkten von Papiertickets. Wir haben dazu hier Fragen und Antworten aufgeführt.
Mit dem neuen SwissPass bezahlen Sie am Billettautomaten und an allen bedienten Verkaufsstellen des Öffentlichen Verkehrs schnell und kontaktlos. Haben Sie sich einmal für die neue Dienstleistung registriert, behalten Sie Ihre Ausgaben in Ihrem Online-Konto immer im Blick und begleichen diese bequem per Monatsrechnung oder in flexiblen Teilzahlungsraten.
Bei einem Aboverlust wenden Sie sich telefonisch an unseren STI Ticket-Shop oder an das SBB Contact Center.